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Einführung einer Zuckersteuer auf Süßgetränke

Einführung einer Zuckersteuer auf Süßgetränke

(ot) Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) raten Verbraucher*innen, nicht mehr als 30 bis 60 Gramm Zucker pro Tag zu konsumieren. Ein 0,5 Liter Soft­drink beinhaltet bereits rund 50 Gramm Zucker. Somit ist es nicht verwunderlich, dass der durch­schnittliche Zuckerkonsum der Deutschen bei 95 Gramm pro Tag liegt und damit fast doppelt so hoch ist wie die Empfehlung. Eine hohe Zuckerzufuhr erhöht nicht nur das Risiko für Karies. Der übermäßige Konsum steht auch im Zusammenhang mit chronischen Stoffwech­selerkrankungen wie Adipositas, Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Fettleber und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) sieht die Politik in der Pflicht und stellt die Forde­rung, zuckerhaltige Getränke in Deutschland mit mindestens 20 Prozent zu besteuern.

„Die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie reicht nicht aus, das zeigen die aktuellen Zahlen. Die Einführung einer Zuckersteuer motiviert die Getränkehersteller vielmehr zu einer Anpassung der Pro­duktrezepturen, wobei der Austausch durch Süßungsmittel begrenzt werden sollte. Ein Anstieg der Preise schafft zudem Anreize bei Verbraucher*innen, bewusstere Entschei­dungen zu treffen. In Großbritannien stieg nach Einführung der Zuckersteuer der Verkauf von Wasser und zu­ckerarmen Getränken um 40 Prozent“, kommentiert Elisa Neutatz, Leiterin des Ernährungsteams beim VSB. 

Laut dem bayerischen Verbraucherverband sollten gleichzeitig Lebensmittel mit Gesundheits­wert, wie zum Beispiel Gemüse, Obst, Nüsse oder Hülsenfrüchte einen günstigeren Steuersatz erhalten. Die Einnahmen aus der Zuckersteuer könnten zudem gezielt in die Förderung von Bildungspro­grammen zu Er­nährung und Gesundheit investiert werden sowie den Zugang zu gesunden Ge­tränkeoptionen ver­bessern, wie kostenfreie Trinkwasserspender in Schulen.

VerbraucherService Bayern im KDFB e.V., Beratungsstelle Ingolstadt

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