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Heilig-Geist-Spital: Das soziale System und die zukünftigen Herausforderungen begreifen

Heilig-Geist-Spital: Das soziale System und die zukünftigen Herausforderungen begreifen

Leserbrief von Bernd Rachner, Stellvertretender Vorsitzender des Freundeskreises Heilig-Geist-Spital 

In der Stadtratssitzung vom 06.06.2019 zeichnete Herr Dr. Christian Lösel ein Szenario auf, welches die Rettung der Spitalstiftung und deren angeschlossenen Alten- und Pflegeheime ermöglichen solle. Dieses Konzept mit Erbpachtvertrag zum Ensemble Spitalkirche, Technisches Rathaus und Gebäude Rathausplatz erscheint schlüssig und nachvollziehbar. Sicherlich steckt der Teufel noch im Detail.

Zum Verbleib des Standorts Fechtgasse gibt es jetzt eine klare Aussage, der Standort ist gesichert. Was wird jedoch mit dem Gebäude, wird das Altenheim umgestaltet in ein Rüstigenheim, betreutes Wohnen oder Mehrgenerationenhaus. Ist dies mit dem derzeitigen Gebäude überhaupt rentierlich möglich oder erfolgt ein Abriss mit komplett neu gestalten Gebäuden, analog zum Entwurf 1.2. der Sitzungsvorlage V0133/19 (https://kurzelinks.de/kmgo). Für mich unverständlich ist dabei, dass eine energetische Sanierung für ein Alten- und Pflegeheim nicht möglich ist, aber für ein Rüstigenheim. Weiterhin wird immer auf das AVPfleWoqG (https://kurzelinks.de/j55v) vom 27.Juli 2011 verwiesen. Bei dessen Durchsicht fiel mir insbesondere der § 50 ins Auge, sein Titel Befreiungen und Abweichungen von baulichen Mindestanforderungen. Hier ist der Absatz 1 besonders zu empfehlen. Auch die Übergangs- und Schlussabstimmungen sollten beachtet werden. Und ist es wirklich so schlimm, wenn die Zimmer zu groß sind? Wie hat bis heute die Pflege so hervorragend stattfinden können, warum gibt es in den Prüfberichten zu keiner Zeit Hinweise auf eine schlechte Heimführung?

In der Beschlussvorlage V0858/16 (https://kurzelinks.de/0qal) und dem dazu gehörigen Beschluss sollen dem Mangel an Pflegeplätzen und den damit leer stehenden Zimmern, 13 Doppelzimmer und 25 Einzelzimmer einer alternativen Nutzung zugeführt werden. Diese alternative Nutzung ist zum Teil nicht erfolgt.

Während der Stadtratssitzung wurde immer darauf abgehoben, dass die Fechtgasse als Altenheim geplant wurde, dieser Aussage muss ich leider widersprechen. Aus einem mir vorliegenden Mietvertrag, vom 16. August 1977 geht eindeutig hervor, dass auch Pflege angeboten wurde (Mietvertrag § 2 Leistungsumfang (4) Im Bedarfsfalle erbringt das Heim nach Art und Zeit begrenzte Pflege, es stellt die ärztliche ...; weiter wird im § 8 von einer Verlegung in die Pflegeabteilung gesprochen; aber auch die Kostenaufstellung  spricht von monatlich 950 DM, schwerste Pflegefälle 420,--, volle Pflegefälle 300,-- und leichte Pflegefälle von 150,00 DM).

Die doch strikte Trennung im Sprachgebrauch zwischen Alten- und Pflegeheim zeigt, dass es heute mit der Teilhabe von behinderten Menschen im Alltagsbereich ein sehr großes Defizit vorliegt. Ich möchte allen mit dem Thema beschäftigten Personen empfehlen die Begründung zur Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zu lesen (https://kurzelinks.de/1jgs). Auch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales greift das Thema Senioren auf (https://kurzelinks.de/itpk). Aber diese Informationsquellen scheinen noch nicht bekannt zu sein, obwohl eine ehemalige Stadträtin daran mitgearbeitet und diese gezeichnet hat.

Es geht hier um die gewohnte Umgebung, Verbleib im gewohnten Wohnumfeld, Verbleib im gesellschaftlichen Rahmen.
Ich bin gespannt, wie einmal der fließende Übergang vom rüstigen Senior zum leichten Pflegefall und schweren Pflegefall bei einer strikten Trennung vonstattengehen soll. Auch dies wird ein Argument in der weiteren Diskussion zur Ausrichtung der Heilig Geist Spital Stiftung sein.

Die Fraktionsvorsitzende der CSU im Stadtrat von Ingolstadt Frau Patricia Klein hat verdeutlicht, dass Sie noch Mängel in den Begrifflichkeiten besitzt. Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung des Stadtrates von Unzulänglichkeiten in der Berechnung des Investitionszuschuss gesprochen und mit zu geringen Pflegesätzen. Nun wirft Frau Klein einiges durcheinander. Sie verwechselt Pflegesatz, der mit den Pflegekassen ausgehandelt wird und dem Betrag aus der Pflegekasse für den Bewohner. Die Differenz zwischen Pflegesatz und Pflegegeld geht zu Lasten des Bewohners oder den sozialen Kassen des Bezirks und dieser ist rund 1000 Euro bei Pflegegrad 4, natürlich kommen noch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten dazu.

Sich mit dem Komplex Heilig Geist Spital Stiftung auseinander zu setzen bedeutet nicht nur die wirtschaftliche Komponente zu betrachten, auch das soziale System und die zukünftigen Herausforderungen sind zu begreifen. Durch das Papier "Antworten auf die Fragen des Freundeskreises der Heilig Geist-Spital.Stiftung und der CSU-Stadtratsfraktion" und den Sachvorträgen wurden durch die Stadtverwaltung viele Dinge ins richtige Licht gerückt, Transparenz erzeugt. Nun heißt es nach vorne zu blicken, mögliche finanzielle Forderungen noch  durchzusetzen und zukunftsorientiert den zu erwartenden Pflegeberg anzugehen, aber mit der Öffentlichkeit und Bürgerschaft der Stadt Ingolstadt.

Anmerkung der Redaktion O-T(h)öne: Leserbriefe geben die Meinung des Verfassers wieder, nicht die der Redaktion. Die Verantwortung für den Inhalt eines Leserbriefes trägt allein der Verfasser. Anonyme Briefe werden nicht veröffentlicht. Leserbriefe müssen den Vor- und Nachnamen sowie eine Adresse beinhalten. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.

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