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Ingolstadt: Steigt der Bezirk Oberbayern aus dem Krankenhauszweckverband aus?

Ingolstadt: Steigt der Bezirk Oberbayern aus dem Krankenhauszweckverband aus?

Von Thomas Thöne

Es ist eine Nachricht, die aufhorchen lässt. Wie Recherchen von O-T(h)öne ergeben, überlegt der Bezirk Oberbayern, den Krankenhauszweckverband Ingolstadt zu verlassen. Entsprechende Prüfungen sind derzeit im Gange. Eine Entscheidung durch den Bezirk kann erst nach Abschluss des Prüfungsvorgangs gefällt werden. Dies wurde auch den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Ingolstadt in der jüngsten Sitzung mitgeteilt.

Der Bezirk Oberbayern hält 23,40 Prozent am Krankenhauszweckverband, während die Stadt Ingolstadt 76,60 Prozent hält. Vor Baubeginn des Klinikums im Jahr 1977 erzielten die Stadt Ingolstadt und der Bezirk Oberbayern die Übereinkunft, im Neubau die erste psychiatrische Klinik in einem Akutkrankenhaus in Oberbayern zu betreiben, ein Modellprojekt. Politisch wurde damals betont, dass Patienten nun nicht mehr sagen müssten, "ich bin in der Psychiatrie", sondern "ich bin im Klinikum". Als Betreiberrechtsform wurde damals der Zweckverband gewählt. Im April 1982 wurde das neue Klinikum mit den ersten Patienten belegt. Zum Klinikum Ingolstadt gehört heute eines der größten deutschen Zentren für psychische Gesundheit in einem Allgemeinkrankenhaus.

Da der Bezirk Oberbayern mit 23,40 Prozent am Krankenhauszweckverband beteiligt ist, trägt dieser auch in entsprechender Höhe die Defizite des Klinikums und die Kosten der Generalsanierung. Ein Ausstieg des Bezirks hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Ingolstadt. Neu sind die Überlegungen zum Ausstieg des Bezirks nicht. Als im Jahr 1998 das Klinikum ein gemeinsames Herzzentrum mit dem Arzt Laszlo Ressler plante, fragte man sich beim Bezirk Oberbayern, ob es wirklich dessen Aufgabe sein könne, auch noch ein Herzzentrum zu betreiben. Die Überlegungen mussten beim Bezirk allerdings nicht weitergeführt werden, da das Projekt scheiterte, mit einem hohen Verlust für den Krankenhauszweckverband.

Sollte ein Ausstieg des Bezirks Oberbayern aus dem Krankenhauszweckverband tatsächlich möglich sein und vollzogen werden, wäre folgendes Szenario denkbar: Der Bezirk Oberbayern kümmert sich im Rahmen seiner Zuständigkeit ausschließlich um die psychiatrische Versorgung. Das Zentrum für psychische Gesundheit wird unter dem Dach des Kommunalunternehmens "Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo)" weitergeführt. Dies im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Der Bezirk wäre dann für den geplanten Neubau, auch finanziell, sowie den Betrieb des Zentrums für psychische Gesundheit zuständig. Die Zuständigkeit der Stadt würde in einem solchen Fall beim somatischen Teil des Klinikums liegen. Somit wäre die Stadt dann allein für die Defizite und die Generalsanierung des Klinikums zuständig.

Da das in diesem Jahr in Auftrag gegebene Gutachten zur Medizinstrategie der Region 10 möglicherweise einen Verbund des Klinikums Ingolstadt mit der Klinik Eichstätt und den Kliniken Schrobenhausen und Pfaffenhofen vorschlägt, in welcher Rechtsform auch immer, wäre dies für den Bezirk ein möglicher Zeitpunkt, sich zu verabschieden.

Die weitere Entwicklung bleibt mit Sicherheit interessant. Ebenso die Fragestellung, wann die Öffentlichkeit offiziell über die Überlegungen informiert wird.

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