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Individueller Egoismus kontra Gemeinwohl

Individueller Egoismus kontra Gemeinwohl

Kommentar

Von Thomas Thöne

Es ist schon übergriffig, wenn sich Nutzer eines Fuß- und Radweges derart zurechtweisen lassen müssen, wie dies in der Nähe der Ingolstädter Bonhoefferstraße der Fall ist. Bei den Fahrzeuglenkern fehlt offenbar jegliche Selbstreflexion. Wäre diese vorhanden, würden sich die „Anlieger“ hinterfragen, ob sie verkehrsrechtlich vielleicht doch im Unrecht sind.

Nur weil der Weg über die Hagauer Straße einige Minuten mehr in Anspruch nimmt, wird die Gefährdung von Rad- und Fußgängern von den sogenannten „Anliegern“ in Kauf genommen. Kann der zunehmende individuelle Egoismus wirklich so weit gehen, derart rücksichtslos zu sein?

Die Stadt Ingolstadt muss jetzt handeln. Ob eine Änderung eines Verkehrsschildes hier Abhilfe schafft, darf bezweifelt werden. Der Fuß- und Radweg gehört ab der Bonhoefferstraße, Richtung Wasserwerk, mit Sperrpfosten (Zeichen 600–60) versehen. Selbst mit dem Risiko, dass Fahrzeugführer diese über die dortige Wiese umfahren.

Die Tempo-30-Schilder sind auf diesem Fuß- und Radweg völlig unangebracht, vermitteln diese den Autofahrern doch den Eindruck auf einer Straße zu sein. Zudem ist eine Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde auf diesem Fuß- und Radweg, der knapp drei Meter breit ist und in beide Richtungen von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern genutzt wird, deutlich zu schnell. Hier ist Schrittgeschwindigkeit angesagt! Gerichte gehen dabei meist von 5 bis 15 km/h aus.

Die Stadt Ingolstadt ist weiter gefordert, auf die "Anlieger" zuzugehen, um unmissverständlich klarzumachen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht. Dies gilt auch für die Ingolstädter Kommunalbetriebe, in Bezug auf Mieter der Wohnfläche im Wasserwerk.

Die Grundregeln zur Teilnahme am Straßenverkehr lauten: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.

 Es ist Aufgabe der Stadt, im konkreten Fall die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger und Radfahrer, vor den stärkeren zu schützen.

Verschriftlicht und veröffentlicht: nht

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