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Beschilderungschaos: Fuß- und Radweg ist gar keiner

Beschilderungschaos: Fuß- und Radweg ist gar keiner

(tt) In der Nähe des Ingolstädter Wasserwerks II in Buschletten kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern sowie Radfahrern (siehe diese Berichterstattung: Über 50 Fahrzeugdurchfahrten auf längerem Fuß- und Radweg in Ingolstadt). Der Fuß- und Radweg wird von Anwohnern genutzt und ist besonders bei Hundebesitzern beliebt. Allerdings kommt es auf dem Weg, der von der Bonhoefferstraße zum Wasserwerk führt, immer wieder zu unschönen Situationen mit Fahrzeugführern. Vor allem von Frühjahr bis Herbst fahren mehr als 50 Kraftfahrzeuge innerhalb von 24 Stunden auf dem Fuß- und Radweg in beide Richtungen.


Die Stadt Ingolstadt erklärt auf abermalige Nachfrage von O-T(h)öne, dass es sich bei dem Weg laut Widmung gar nicht um einen Geh- und Radweg, sondern um einen beschränkt öffentlichen Weg handelt. Dieser beinhaltet ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder. Wie die derzeitige Beschilderung als Fuß- und Radweg zustande kam, kann die Stadt nicht mehr nachvollziehen.

Demnächst wird die aktuell bestehende Beschilderung gänzlich ausgetauscht und das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) ohne jeglichen Zusatz angebracht.

Vorher:

Nachher:

Die Erschließung der bebauten Grundstücke erfolgt in der Regel nicht über besagten Weg, teilt die Stadt weiter mit. Sollten Anlieger trotzdem einmal ein berechtigtes Interesse zur Befahrung des Weges vorbringen, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Weitere Maßnahmen, wie Sperrpfosten (Zeichen 600–60) zu installieren, beabsichtigt die Stadt nicht.

"Die Kommunalbetriebe werden Informationen zu dieser Angelegenheit umgehend an alle Beteiligten weitergeben", verlautbart die städtische Pressestelle.

Quelle: Eigene Berichterstattung. Verschriftlicht und veröffentlicht: nht

Die Blauäugigkeit des Ingolstädter Amtes für Verkehrsmanagement

 von Thomas Thöne

Nun sollen also lediglich Verkehrsschilder ausgetauscht werden, um die Situation am derzeit ausgeschilderten Fuß- und Radweg an der Bonhoefferstraße zu befrieden. Glaubt das Ingolstädter Amt für Verkehrsmanagement tatsächlich, dass der Austausch eines Schildes „Fuß- und Radweg“ gegen das Schild „Verbot für Kraftfahrzeuge“ etwas an der Situation ändert, zumal in Spitzenzeiten über 50 Fahrten in beide Richtungen des derzeitigen Fuß- und Radweges bisher stattfanden? Die jetzt getroffene Entscheidung erinnert an einen Schildbürgerstreich und ist blauäugig.

Wie resümierte eine Hundebesitzerin, die fast täglich auf der Strecke unterwegs ist: "Was nützen Regeln und Gesetze, wenn diese nicht umgesetzt oder kontrolliert werden?" Da genau diese Kontrolle nicht gewährleistet werden kann, wird ein Austausch eines Schildes das Befahren dieses Weges durch Kraftfahrzeuge nicht verhindern.

Das Amt für Verkehrsmanagement hätte die Möglichkeit gehabt, regulierend, sichernd und verbietend im Sinne einer Einzelfallbetrachtung bei Beginn des Fuß- und Radweges an der Bonhoeffer Straße Sperrpfosten (Zeichen 600-60) zu installieren und so Radfahrerinnen und Fußgängerinnen zu schützen. Das hat die Behörde nicht getan und somit die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger und Radfahrer, nicht ausreichend geschützt. Von verantwortungsvollem kommunalen Verwaltungshandeln wäre eine andere Entscheidung zu erwarten gewesen.

Verschriftlicht und veröffentlicht: nht

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