Die Blauäugigkeit des Ingolstädter Amtes für Verkehrsmanagement
Die Blauäugigkeit des Ingolstädter Amtes für Verkehrsmanagement
von Thomas Thöne
Nun sollen also lediglich Verkehrsschilder ausgetauscht werden, um die Situation am derzeit ausgeschilderten Fuß- und Radweg an der Bonhoefferstraße zu befrieden. Glaubt das Ingolstädter Amt für Verkehrsmanagement tatsächlich, dass der Austausch eines Schildes „Fuß- und Radweg“ gegen das Schild „Verbot für Kraftfahrzeuge“ etwas an der Situation ändert, zumal in Spitzenzeiten über 50 Fahrten in beide Richtungen des derzeitigen Fuß- und Radweges bisher stattfanden? Die jetzt getroffene Entscheidung erinnert an einen Schildbürgerstreich und ist blauäugig.
Wie resümierte eine Hundebesitzerin, die fast täglich auf der Strecke unterwegs ist: "Was nützen Regeln und Gesetze, wenn diese nicht umgesetzt oder kontrolliert werden?" Da genau diese Kontrolle nicht gewährleistet werden kann, wird ein Austausch eines Schildes das Befahren dieses Weges durch Kraftfahrzeuge nicht verhindern.
Das Amt für Verkehrsmanagement hätte die Möglichkeit gehabt, regulierend, sichernd und verbietend im Sinne einer Einzelfallbetrachtung bei Beginn des Fuß- und Radweges an der Bonhoeffer Straße Sperrpfosten (Zeichen 600-60) zu installieren und so Radfahrerinnen und Fußgängerinnen zu schützen. Das hat die Behörde nicht getan und somit die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger und Radfahrer, nicht ausreichend geschützt. Von verantwortungsvollem kommunalen Verwaltungshandeln wäre eine andere Entscheidung zu erwarten gewesen.
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Verschriftlicht und veröffentlicht: nht
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