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Ingolstadt: Stadtverwaltung im Schneckentempo

Ingolstadt: Stadtverwaltung im Schneckentempo

(ot) Bereits Anfang Mai teilte die Stadt Ingolstadt auf Anfrage mit, dass der ausgeschilderte "Fuß- und Radweg" in Ingolstadt an der Bonhoefferstraße zum Wasserwerk Buschletten als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet ist und somit nicht für Fahrzeuge freigegeben ist. "Die aktuelle Beschilderung ("gemeinsamer Geh-/Radweg", "Anlieger frei") entspricht nicht der Widmung des Weges und wird daher absehbar ausgetauscht", hieß es. Eine Durchfahrt ist, auch bei der aktuellen Beschilderung, nicht zulässig.

Bis heute wurde die Beschilderung jedoch nicht geändert. "Anlieger" und Besitzer einer großen Grünfläche mit Weiher (Flurnummer 6836) nutzen den Weg von und zur Bonhoefferstraße weiterhin regelmäßig und in kurzen zeitlichen Abständen mit mehreren Fahrzeugen, wie Momentaufnahmen belegen.

Eine Frau mittleren Alters mit einem Mercedes und Eichstätter Kennzeichen äußerte gestern Mittag, dass sie keinen Hubschrauber besitze, um zu ihrem Weiher zu gelangen. Den Hinweis auf die Regelung der Stadt Ingolstadt, den Weiher über die Roßlettenstraße anzufahren, wies die Frau zurück und sagte, dass die Stadt sie bisher nicht informiert oder kontaktiert habe. Eine ähnliche Antwort kam kürzlich auch von einer anderen "Anliegerin".

Es scheint, dass die Stadt Ingolstadt bisher nicht zur Deeskalation der Situation beigetragen hat, indem sie die Grundstücksbesitzer zur aktuellen Rechtslage zum Befahren des "Fuß- und Radweges" informierte.

Die Situation hat sich hingegen deutlich verbessert, was die Fahrzeuge der Ingolstädter Kommunalbetriebe betrifft. Nur noch wenige uninformierte Fahrzeuglenker nutzen den "Fuß- und Radweg".

Der Ingolstädter Stadtrat sollte im Rahmen der nächsten Stellenplanberatungen eine Organisationsanalyse des Amtes für Verkehrsmanagement in Auftrag geben. Möglicherweise ist die Behörde völlig überlastet und personell unterbesetzt. Anders lässt sich eine Bearbeitungszeit von über einem Monat für einen Schilderwechsel, wenn man der Verwaltung wohlgesinnt ist, nicht erklären.

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Quelle: Eigene Berichterstattung.

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