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Wegen neuer Beschilderung: "Die Termine mit dem Anwalt stehen schon"

Wegen neuer Beschilderung: "Die Termine mit dem Anwalt stehen schon"

(tt) Kaum hatte die Stadt Ingolstadt am vergangenen Donnerstag die Beschilderung an dem Weg, der von der Bonhoefferstraße Richtung des Wasserwerks Buschletten führt, geändert, regte sich auch schon Widerstand.

Wie berichtet, teilte die Stadt Ingolstadt auf Nachfrage von O-T(h)öne Anfang Mai mit, dass es sich bei dem Weg laut Widmung gar nicht um einen Geh- und Radweg, sondern um einen beschränkt öffentlichen Weg handelt. Dieser beinhaltet ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder. Wie die jahrelange falsche Beschilderung des Weges zustande kam, konnte die Stadt nicht mehr nachvollziehen.

Ein Facebook-User, der sich hinter dem Pseudonym "Ralf IN" versteckt, echauffierte sich öffentlich über die neue Beschilderung auf der Facebook-Seite von O-T(h)öne. Gleichzeitig rückte der Autor der bisherigen Berichterstattungen in den Mittelpunkt seiner Kritik. Diesem war der User unter anderem "Schikane von Mitmenschen" vor.

Zur Freiheit der Berichterstattung fiel "Ralf IN" ein: "Sie haben halt wahrscheinlich keine vernünftige Freizeitbeschäftigung". Ferner wirft er O-T(h)öne eine einseitige und provozierende Berichterstattung vor. Dies möglicherweise, weil die Recherche die falsche Beschilderung offenlegte und er den Weg nun nicht mehr befahren kann.

In einem weiteren Post kündigt der anonyme User an, den er auch selbst mit einem "Gefällt mir" versah: „ … die Termine mit dem Anwalt stehen schon. Und komischerweise ist eine Privatperson im Besitz eines Dokumentes zu welchem Zweck der Weg in dieser Form sogar geteert wurde. Mal schauen wann hier jemand das Gesicht runterfällt. Wer zu letzt lacht, lacht am besten!“ (Anmerkung der Redaktion: Besagter Weg ist von der Einfahrt Bonhoefferstraße, auf einer Breite von etwa 3 Metern, bis zur Höhe der Wittelsbacher Straße geteert, den Rest des Weges, bis zur Roßlettenstraße, ist dies nicht der Fall).

Warum der Gang zum Anwalt nötig wird, verrät der anonyme User nicht. Die Stadt Ingolstadt hatte bereits Anfang Mai mitgeteilt: "Sollten Anlieger trotzdem einmal ein berechtigtes Interesse zur Befahrung des Weges vorbringen, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen." Darüber wurde auch bei O-T(h)öne berichtet.

Die Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB) hatten bereits im Mai reagiert und die Fahrer ihrer Fahrzeuge darauf hingewiesen, dass der Weg von der Bonhoefferstraße zum Wasserwerk nicht mehr befahren werden darf. Ferner informierte die INKB einen Anlieger im Wasserwerk über die neue Situation.

Die Regierung von Oberbayern teilte O-T(h)öne mit, dass durch die geänderte Beschilderung keine weitergehende rechtliche Bewertung der Angelegenheit seitens der Regierung veranlasst ist.

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Quelle: Eigene Berichterstattung.

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